Mit dem Begriff Gewissen wurden wir spätestens nach der Wehrerfassung konfrontiert, weil es damals noch ein Allgemeingut war, das Gewissen.
Eine Gewissensprüfung gab es im Rahmen der Verweigerung des Dienstes an der Waffe.
Dass das ein äußerst interessantes Thema ist, wissen alle Betroffenen, zumindest diejenigen, die den Zivildienst dem Einsatz bei der Bundeswehr vorzogen.
Wesentlich in diesem Zusammenhang ist aber die Tatsache, dass es eine Gewissensprüfung gab und dass es dem „Gemeinen Untertanen“ nicht abgesprochen wurde, eines zu haben.
Es mag an der jüdisch/christlichen Prägung liegen, der wir alle unterworfen waren, ob wir nun wollten oder nicht, aber immerhin war es Allgemeingut, vielleicht auch ein fester Bestandteil des Modells Mensch. Zumindest hatte das Gewissen einen wichtigen Stellenwert in unserer Erziehung, wurde uns förmlich als modifizierbares freudsches Überich einprogrammiert und sollte somit über Jahrzehnte hinweg ein wichtiger Parameter bezüglich unseres Handelns werden und sein.
Wir hatten nicht nur ein Gewissen, nein, es wurde uns auch von „staatlicher Seite“ zugestanden.
Nun haben wir andere Zeiten, in Berlin sitzen Leute im Bundestag, für deren Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten wir uns von den Organen eines anderen Staates zusammenprügeln ließen und genau diese, aus unserem Schweiß, unserem Blut und unseren Tränen erwachsenen Bundestagsabgeordneten erdreisten sich nun, uns kein Gewissen zu zu gestehen, obwohl gerade wir es waren, die ihnen alles ermöglicht und geboten haben, was sie nun nutzen.
Nur haben SIE jetzt plötzlich das Recht auf ein Gewissen und ermächtigen sich, ihre Entscheidungen am eigenen Gewissen zu messen, Entscheidungen, die uns in die Position des Bittstellers, des willigen Untertanen versetzen sollen, dem das Vorhandensein eines Gewissens abgesprochen wird.
Warum nun habt Ihr etwas, was ihr uns absprechen wollt?
Nun wenn wir eines in den letzten zwei Jahren verstanden haben, dann, dass es Menschen erster und zweiter Klasse gibt, denn es gibt die, die an einem zweifelhaften medizinischen Experiment teilnehmen und die, die das nicht wollen, aus welchen Gründen auch immer, aus Gewissensgründen kann es ja nicht sein, denn ein Gewissen habt Ihr ihnen ja abgesprochen.
Udo Müller-Christian